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Selbstlosigkeit:

•  Der Verein ist gemeinnutzig und selbstlos tätig.

•  Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

•  Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

•  Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

•  Keine Finanzierung durch übergeordnete Träger.               

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